Partei illegal finanziert: 90.000 EUR Strafe für Die Linke
Weil die Partei Die Linke steuerfinanzierte Mittel rechtswidrig verwendet hat, muss sie über 90.000 Euro Strafe zahlen. Auch gegen SPD, Grüne und CDU hat die Bundestagsverwaltung Strafzahlungen verhängt.
Obwohl es den Bundestagsfraktionen der Parteien verboten ist, das ihnen anvertraute Steuergeld für Partei- oder Wahlkampfzwecke einzusetzen, haben sie genau das gemacht: Parteiveranstaltungen, Briefaktionen, Werbemittel und gar Kinospots haben sie finanziert.
Jetzt müssen sie dafür Strafen zahlen. Die mit 90.168 Euro höchste Strafe erhielt Die Linke. SPD, Grüne und CDU kommen mit Strafzahlungen in Höhe von 44.234 EUR, 17.063 EUR und 93 EUR glimpflicher davon. Die FDP, die am heftigsten Steuergeld für Parteizwecke missbraucht hatte, blieb komplett straffrei.
Hintergrund der Strafen war eine vorherige jahrelange Prüfung des Bundesrechnungshofes. Dieser hatte die Ausgaben der Fraktionen im Wahljahr 2013 untersucht. Die Prüfer hatten abschließend festgestellt, das die Fraktionen die Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln verbotenerweise für Partei- oder Wahlkampfzwecke missbraucht hatten.
Von 2017 bis September 2019 hatte die Bundestagsverwaltung den Bericht des Bundesrechnungshofes ausgewertet und dann die Sanktionsbescheide an die Parteien versendet.