C&A mahnt ab wegen Google-Anzeige
Google und den Web-Site-Betreibern, die von Google-Anzeigen leben droht ein gefährlicher Präzedenzfall: Die Textilkette C&A hat ein Nachrichtenportal abgemahnt, dass neben einem Artikel über C&A eine Google-Anzeige geschaltet hatte. Die Anzeige hatte ein Konkurrenzunternehmen von C&A hervorgehoben und beworben. C&A sah darin einen Verstoß gegen das Verbot redaktioneller Werbung und bezeichnet die Werbung als unlauter sowie unzulässig.
Die Anzeigen des Google-AdSense-Programmes werden von Google automatisch und möglichst passend zum Textinhalt der Website ausgeliefert, so dass der Website-Betreiber keinen direkten Einfluss auf die geschaltet Anzeigen hat, nachdem er das System installiert hat.
Die Rechtslage ist nicht eindeutig. Der Websitebetreiber könnte als sogenannter Mitstörer für die Inhalte auf seinen Seiten und damit auch für die geschalteten Anzeigen haftbar gemacht werden. Bei ähnlichen Fällen hatten die Landesgerichte auch unterschiedlich geurteilt.
Der Justiziar von Google sieht hingegen keine große Gefahr, solange sich die AdSense-Partner an die Vorgaben und Vertragsbedingungen halten.