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MAN und Arbeitnehmer vereinbaren zukünftige Zusammenarbeit

Die MAN AG hat mit den Vertretern ihrer Belegschaft eine Vereinbarung zur künftigen Mitbestimmung unterschrieben. Diese soll gelten wenn die Hauptversammlung am 3. April 2009 die Umwandlung der MAN AG in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) und damit in die MAN SE beschließt.

Der neu zu gründende SE-Betriebsrat wird 26 Mitglieder haben. Darunter sind Vertreter aller wesentlichen Produktionsstandorte in Europa und Gastmandate für außereuropäische Standorte. Im 16 köpfigen Aufsichtsrat wird weiter die paritätische Mitbestimmung gelten. Von den 8 Arbeitnehmervertretern werden 2 Mitglieder von Gewerkschaften entsandt.

Da der Unternehmensvorstand in strategischen Fragen und bei wesentlichen Änderungen des Geschäftsverlaufes den SE-Betriebsrat frühzeitig unterreichten will und die Anhörungs- und Unterrichtungsrechte über das vom Gesetzgeber empfohlene Maß hinausgehen, könnte die Vereinbarung Vorbildcharakter für die Mitbestimmungsvereinbarung anderer Unternehmen bekommen.
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  |     |  Am 20.02.2009 von Prolliger
www.igmetall-bayern.de   |  Firma: MAN SE
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