Diehl verbietet Journalist gerichtlich die Bezeichnung „Streumunition“
Das Unternehmen Diehl will dem Regensburger Journalisten Stefan Aigner gerichtlich verbieten lassen, die von der Firma Diehl in Kooperation mit Rheinmetall hergestellte Munition „Smart 155“ als „Streumunition“ zu bezeichnen. In einem Kommentar hatte Aigner im Onlinemagazin regensburg-digital.de geschrieben, dass Diehl unter anderem Streumunition produziere. Dieser Satz musste entfernt werden und es wurde eine einstweilige Verfügung erwirkt. Mit einer Klage fordern Diehls Anwälte den Journalisten nun zu einer endgültigen Unterlassungserklärung auf und fordern bei einer Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.
Dies ist ein erstmaliger Vorgang in der deutschen und internationalen Rüstungsgeschichte. Sollte das Landgericht München der Klage stattgeben, hätte das vermutlich auch für andere Journalisten und Medien Konsequenzen.
Streubomben und -munition sind auch für Zivilisten gefährlich und wurden im Oslo-Abkommen 2008 verboten. Von der Bundesregierung durchgesetzte Ausnahmen bestehen jedoch für bestimmte Munitionstypen, die keine Gefahr für Zivilisten darstellen und bestimmte technische Spezifikationen erfüllen. Diese Ausnahme trifft exakt auf Diehls Munition „Smart 155“ zu.
Neben Tests von Diehl gäbe es laut dem britischen Experten für Streumunition McGrath bislang jedoch keinen Beweis dafür, dass die „Smart 155“ die im Oslo-Vertrag verlangten technischen Spezifikationen tatsächlich erfüllt. Unabhängige Tests oder Einsätze gäbe es bis heute nicht. Hieraus ergibt sich ein Haupteinwand gegen Diehls Klage.