Hartz-IV: Bedürftige müssen Konto zeigen
Das Bundessozialgericht hat entschieden: Die Arbeitsagentur darf von Hartz-IV Empfängern die Kontoauszüge verlangen.
Damit wurde die bestehende Praxis vieler Arbeitsbehörden bestätigt.
Allerdings dürfen auf den Kontoauszügen Überweisungsvermerke geschwärzt werden, aus denen politische, religiöse, philosophische, ethnische oder sexuelle Präferenzen hervorgehen könnten – z.B. die Mitgliedsbeiträge an eine Gewerkschaft.