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Für Zivilcourage ausgezeichnete Hartz IV-Empfängerin darf Preisgeld nicht behalten

Die Würzburgerin Caroline Maas soll für ihre Zivilcourage ausgezeichnet werden. Sie hatte zur Verhaftung eines berüchtigten Neonazis beigetragen, indem sie diesen filmte, als er verfassungswidrige Hetzparolen skandierte. Für ihren Mut soll sie nun den XY-Preis für Zivilcourage erhalten. An sich eine schöne Sache, aber für die 47-jährige gibt es einen gewaltigen Haken. Sie darf das Preisgeld von 10.000 Euro nicht behalten.

Weil die studierte Diplom-Biologin und zweifache Mutter in ihrem Beruf seit Jahren keinen Job findet, hat sie eine Teilzeitstelle als Fotografin. Und weil diese nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, bekommt Frau Maas eine Aufstockung aus Hartz IV. Wenn sie das Preisgeld annimmt, wird ihr diese gestrichen, bis die 10.000 Euro aufgebraucht sind, so will es das Gesetzt – dabei sollte das Geld nach dem Wunsch von Caroline Maas dazu dienen, ihren Kindern ein Studium zu ermöglichen.

„Ich fühle mich wie jemand, dem man den Lorbeerkranz wegnimmt“, sagt sie. Der Fall sorgt für einigen Wirbel. Während die Behörden hart bleiben, machen sich lokale Politiker für die Preisträgerin stark: Es widerspreche allen Bemühungen Zivilcourage zu fördern, wenn man den Vorbildern dann wieder einen Teil ihrer Auszeichnung wegnehme.
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  |     |  Am 08.10.2010 von GeflaggterBen
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