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Urlaub gestrichen! Darf der Arbeitgeber das?

Sie haben einen genehmigten Urlaub oder sind bereits vor Ort und Ihr Arbeitgeber hätte gerne, dass Sie Ihre Arbeit wieder aufnehmen? Aktueller Fall: Die Deutsche Bahn. Das Verkehrsunternehmen hatte wegen des Chaos am Mainzer Hauptbahnhof dieser Tage überlegt Mitarbeiter aus ihrem Urlaub zurückzuholen.

Bahn-Aufsichtsratsmitglied und FDP-Generalsekretär Patrick Döring forderte sogar, die Mitarbeiter via Kostenerstattung durch die Bahn aus dem Urlaub zurückzurufen und zur Arbeit zu verpflichten. Doch ist das rechtlich zulässig? Was ist zu tun, wenn der Arbeitgeber den Urlaub verweigert oder frühzeitig beenden will?

Zu den Fragen, wann und aus welchen Gründen ein Urlaubsantrag des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber abgelehnt werden kann und wann und ob der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aus dem Urlaub zurückrufen darf, nimmt Rechtsanwalt Gerd M. Fuchs in seinem Rechtstip der Woche konkret Stellung...
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  |     |  Am 03.09.2013 von Foxlaw
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