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Familienfreundlich: Bundeswehr soll Befruchtung zahlen

Teilzeit, eine gute Work-Life-Balance oder Kinderbetreuung, dass stellt man sich wohl normalerweise unter dem Begriff "familienfreundlicher Arbeitgeber" vor. Doch bei der Bundeswehr könnte man das seit Neuestem auch anders verstehen: Laut einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig sollen die Streitkräfte der Bundesrepublik die Kosten für die künstliche Befruchtung einer Soldatin übernehmen, sofern diese auf natürlichem Wege kein Kind empfangen kann. Eine Soldatin hatte geklagt, weil sie die Kosten im Rahmen der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung übernommen haben wollte.

Zu Recht, so entschied das Verwaltungsgericht und begründete seine Entscheidung damit, dass gesetzliche Vorgaben fehlen, die definieren, was unter einer truppenärztlichen Versorgung falle und was nicht. Die Verwaltungsvorschriften, die dies derzeit regeln, seien zu willkürlich. Es ist damit zu rechnen, dass die Bundeswehr Revision gegen das Urteil einreicht.
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  |     |  Am 11.10.2013 von hurley
www.focus.de   |  Firma: Bundeswehr
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